Seite 1 von 1

SÖBSA -Projekt rechtswidrig?

Neuer BeitragVerfasst: 23.09.2009, 10:03
von www.warap.at.lv
Rechtswidriges Beschäftigungsprojekt wegen Kritik oder wegen Gemein(er)Nützlichkeit aus dem Internet verschwunden ?

Die hier bezeichnete Firma ist mittlerweile aus dem Internet verschwunden (untergetaucht?) bzw. versucht scheinbar wohl nunmehr etwas leiser zu treten? Doch offensichtlich sind nicht alle Spuren aus dem Netz zu entfernen gewesen?!?
Aber googelt selbst, dann kommen verschiedene Anschriften, gelöschte HP und weiteres zu Tage …
Hierbei handelt es sich um die „gemeinnützige“
SÖBSA, Sozial-, Öko und Beschäftigungs-Service Aichfeld GmbH
8753 Fohnsdorf, Josef-Ressel-Gasse 5 oder Grazer Str. 35
Tel.: 03573/ 57 91, Fax: 03573/ 57 91 – 4

E-Mail: soebsa@aon.at http://www.soebsa.at
SÖBSA : 2 Standorte ( Fohnsdorf und Murau), ehemals gefördert von AMS, Caritas, Land Steiermark, usw.
Neuester Stand: HP (http://www.soebsa.at ) verschwunden, im WKO – Register nicht mehr auffindbar, Förderung zur Zeit unbekannt. Trotzdem wurde im Juni noch nachweislich versucht, Menschen in deren Transitarbeitsplätze zu zwängen ? ! ?
VORGESCHICHTE:
Laut WKO – Einsichtnahme und Reklamationen im Jahre 2008 hatte diese Firma lediglich eine Gewerbeberechtigung im Rahmen "freier Gewerbe" im eingeschränkten Ausmaß für
"Anbieten persönlicher Dienste mit Ausnahme aller Tätigkeiten, die an eine besondere behördliche Bewilligung gebunden oder anderen Gewerbe vorbehalten sind."

Somit müsste der Gewerbeinhaber diese Dienste auch ausschließlich "persönlich" erbringen!
Laut Gewerbeordnung ist aber eine Personalbereitstellung "konzessionspflichtig" und darüber hinaus sogar "bewilligungspflichtig"
Von der RA 4 der Landesregierung Steiermark werden diese Bewilligungsansuchen normalerweise bearbeitet und genehmigt bzw. bei "Nichtvorliegen" einer Konzession abgewiesen !
Dies beweist auch der Eintrag am 16.11.2008 um 15.21 Uhr in http://www.soned.at
(http://www.soned.at/a5192c2bec0b77b71ae ... 23cd9.html)

Laut § 9 AlVG, Abs. 2
Zumutbar wäre aber nur eine Beschäftigung: "... die den körperlichen Fähigkeiten des Arbeitslosen angemessen ist, seine Gesundheit und SITTLICHKEIT nicht gefährdet, angemessen entlohnt wäre und dem Arbeitslosen eine künftige Verwendung in seinem Beruf (Lehrberuf bzw. letzten ausgeübten Beruf) nicht wesentlich erschweren würde."

Persönliche Anmerkung:

Zur Bewertung einer "Sittlichkeit" merke ich an, dass ich es gemäß der gültigen Gewerbeordnung sogar persönlich für "sittenwidrig" betrachte, wenn der Geschäftsführer von SÖBSA G.m.b.H. lediglich einen Gewerbeschein zum
"Anbieten persönlicher Dienste" (seiner persönlichen Dienstleistungen) besitzt.
(Quelle: Wirtschaftskammer Auszug 11/2008) / http://www.WKO.at)
Laut WKO berechtigt dies aber ausnahmslos nur zum Anbieten seiner eigenen (persönlichen) Dienstleistungen, ausgenommen hiervon sind betriebseigene Verwaltungs- bzw. Büroangestellte!

Daher kann in diesem Zusammenhang auch nicht von einer gesetzeskonformen und angemessenen Art der Entlohnung ausgegangen werden.
Dies ergebe in diesem Fall eine Mindestentlohnung laut gültigem KV für Arbeitskräfteüberlassung – (Verwendungsart laut KV) und nicht als Transitarbeitskraft oder nach BAGS – KV !!!
Somit, unter Anrechnung einer Lehre und Vordienstzeiten eine Entlohnung als qualifizierter Facharbeiter bzw. besonders qualifizierter Facharbeiter!

Demnach kann ich persönlich wohl nach bestem Wissen und Gewissen,
(oder besser bezeichnet: "Im guten Glauben", wie das AMS gerne formuliert),
annehmen, dass bei einer Firma, wie z.B. der Fa. SÖBSA, sowohl die Mindestentlohnung, Gewerberechtsvoraussetzungen, wie auch unter den fälschlichen Vorwänden einer Zumutbarkeit, jegliche gesetzlichen Mindestansprüche nicht erfüllt wären und eine diesbezügliche "Zwangszuweisung" rechtswidrig ist !?!

Diese Zusammenhänge und die Geschäftspraxis dieser „gemeinnützigen Gesellschaften“ diverser „Vereine, wie GEGKO“ und sonstige, dieser „AMS – Subunternehmer“ sollten (nach meinem persönlichem Rechtempfinden) daher auch einmal von einem unabhängigen Rechtsgutachten bzw. vom Rechnungshof direkt geprüft werden ...


H. Kopriva / Obmann
Verein WARAP - zur Wahrung aller
Rechte Arbeitsloser und Pensionierter
http://www.warap.at.lv warap@gmx.info

:streik:

Rechtswidriges SÖBSA -Projekt?

Neuer BeitragVerfasst: 08.12.2009, 12:15
von www.warap.at.lv
Mittlerweile ist auch der Verdacht eines Förderungsmißbrauch bzw. der mißbräuchlichen Verwendung von Mitarbeiter aufgetaucht.

Die ÖVP - Fohnsdorf antwortet zu diesm Verdacht gegen SÖBSA :

Danke für die Information!
Anscheinend gibt es viele Missstände, die aufgeklärt werden müssen!
Leider glauben einige, dass das "öffentliche Geld" öffentlich ist und wer schneller bzw. schlauer ist, der holt es ab!!! Dass es auch immer wieder zu einem Machtmissbrauch zum persönlichen Vorteil einzelner kommt, ist für mich sehr bedenklich!
Danke für Ihren Einsatz ....
PS. Wir arbeiten weiter, damit solche Auswüchse nicht noch mehr Schaden
anrichten können...und Skandale nicht normal werden!!!