sperre notstandshilfe- trendwerk

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sperre notstandshilfe- trendwerk

Neuer Beitragvon mamawien am 29.07.2010, 12:29

liebe leute,
kurze frage, blödes thema:

meinem mann wurde die notstandshilfe gesperrt. vorgeschichte:
er bekam eine einladung, bei einem 5-wochen-"workshop" bei trendwerk teilzunehmen von seier beraterin. das hat er auch gemacht. der "workshop" enthielt nix außer däumchen drehen und warten, dass die zeit vergeht. arbeitsstellenangebote bekam er auch nicht.
nun gut, am ende wurde ihm ein arbeitsvertrag angeboten- es bestünde die möglichkeit, eine stelle zu finden. nachdem die vorigen 5 wochen sinnlos waren- wozu das dann? also diesen "arbeitsvertrag" nicht unterschreiben.
was passiert? es wird ihm die notstandshilfe gestrichen, weil er sich weigert, eine zuzumutbare beschäftigung (beschäftigung? job? wie soll der heißen warten und rumsitzen?) anzunehmen.
mittels schriftlichem bescheid.
wohin kann er sich wenden?
auf den bescheid hat er schriftlich berufung eingelegt.

ist das rechtens????
mamawien
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Re: sperre notstandshilfe- trendwerk

Neuer Beitragvon Rotkäppchensekt am 29.07.2010, 14:02

wohin kann er sich wenden?
auf den bescheid hat er schriftlich berufung eingelegt.


Wenn die Berufung schon weg kann man nichts mehr machen
Rotkäppchensekt
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Re: sperre notstandshilfe- trendwerk

Neuer Beitragvon antonov am 29.07.2010, 16:18

die berufung auf den sperrbescheid ist auf jeden fall rechtens

hat man denn schon von seiten des AMS auf die berufung reagiert und diese mit begründung abgelehnt ?

wenn ja dann bleibt einem ja noch der klageweg vor gericht

was für eine arbeit wurde ihm denn angeboten ? irgendeine beschäftigung bei irgendeinem sozialökonomischen betrieb/gemeinnützigen arbeitskräfteüberlasser ist meiner meinung nach keine arbeit und erst recht nicht wenn es schlecht entlohnt ist, dann dient es nur der statistikbeschönerung und führt nach einer bestimmten zeit zur neuberechnung des arbeitslosengeldes/notstandshilfe welche dazu führen das man sein lebenlang nicht mehr da raus kommt und immer von zuschüssen abhängig bleibt, das kann ja wohl nicht im sinne des staates sein und ein paar wenige bereichern sich auf dem rücken von den in not geratenen

in Wien kann man sich an AMSand im Amerlinghaus wenden wenn man hilfe bei berufung usw benötigt

Sperren - Berufungen - Zuweisungen

Rechtsbüro AMSand Beratung jeden Donnnerstag 18-20 Uhr

Amerlinghaus, Stiftgasse 8, 1070 Wien

Kontaktadresse und Information amsandbuero@gmx.at

Quelle: http://www.amsand.net


kleiner tipp, das büro ist am hinteren durchgang zum hof
antonov
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Re: sperre notstandshilfe- trendwerk

Neuer Beitragvon Arbeiter von Wien am 01.08.2010, 21:23

Diese "Arbeitsverhältnisse" waren lange Zeit illegal. Da gab es etliche Verwaltungsgerichtshofsurteile, daß diese Buden nicht zwangsweise besucht werden müssen. Sieh Dich mal bei soned.at um und such Dir die Urteile raus.

Das Gesetz wurde 2008 aber geändert. Also müßte man die derzeitigen "Arbeitsverträge" kennen um zu schauen, was man machen kann. Ich nehme z.B. an, daß da einige arbeitrechtlich bedenkliche Sachen drinnenstehen (genau Bezeichnung des Jobs usw.). Jedenfalls kann man sich Arbeitsverträge mit nach hause nehmen um diese von AK oder ähnlichem durchsehen zu lassen. Man kann nicht gezwungen werden sofort alles zu unterschreiben!

Blöd ist halt jetzt, daß die Berufung schon weg ist. D.H. wenn die 2. Instanz auch die Sperre aufrechterhält muß man zum Verwaltungsgerichtshof. Der nimm momentan aber nur Sachen an, wenn sie über 750 Euro liegen (keine Ahnung war die Sperre für die üblichen 6 Wochen, geht sich das aus mit 750?)

Also, wenn möglich kannst du ja einen Scan des Arbeitvertrages und des Bescheides (mit geschwärzten Aktenzahlen und Namen von Euch) hier reinstellen? dann können wir gemeinsam überlegen was machbar ist, bzw. was man in Zukunft am besten macht, oder wie man Einsprüche optimalerweise formuliert.
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Re: sperre notstandshilfe- trendwerk

Neuer Beitragvon Gelika am 02.08.2010, 08:23

Hier ist ein Arbeitsvertrag von Trendwerk (Stand Sommer 2009). Im November 2009 sah der Vertrag noch genauso aus (ich war ebenfalls bei Trendwerk) und nehme mal an, dass sich daran leider nicht geändert hat.
Habe dort nicht unterschrieben, da der DV in meinen Augen keinem Dienstvertrag entspricht. Außerdem wird man bei Trendwerk generell als Arbeiter eingestuft und das wollte ich nicht. Habe übrigens keine Sperre bekommen.


http://www.arbeitslosennetz.org/arbeits ... v_2009.pdf
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Re: sperre notstandshilfe- trendwerk

Neuer Beitragvon Arbeiter von Wien am 02.08.2010, 14:10

So, hier mal der neue Teil des Gesetzes, der seit 2008 gilt, und mit dem der Staat diese Illegalen Arbeitskräfteüberlasse legalisiert hat (Wohlgemerkt nachdem wir einige gute Aktionen vor den Buden gemacht haben, ...)

Dies ist das Arbeitslosenversicherungsgesetz §9 Absatz (7):

Als Beschäftigung gilt, unbeschadet der erforderlichen Beurteilung der Zumutbarkeit im Einzelfall, auch ein der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienendes Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP), soweit dieses den arbeitsrechtlichen Vorschriften und den in den Richtlinien des Verwaltungsrates geregelten Qualitätsstandards entspricht. Im Rahmen dieser Qualitätsstandards ist jedenfalls die gegebenenfalls erforderliche sozialpädagogische Betreuung, die Zielsetzung der mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen theoretischen und praktischen Ausbildung sowie im Falle der Arbeitskräfteüberlassung das zulässige Ausmaß überlassungsfreier Zeiten und die Verwendung überlassungsfreier Zeiten zu Ausbildungs- und Betreuungszwecken festzulegen.



Demgegenüber steht aber immer noch das Erkentniss des Verwaltungsgerichtshofes, daß diese Form der "Wiedereingliederung" meiner Meinung nach generell schwindlich aussehen lässt:

Gerichtstyp
VwGH Erkenntnis
Geschäftszahl
2002/08/0262
Entscheidungsdatum
20040421
Veröffentlichungsdatum
20040610
Rechtssatznummer
12
unzulässig, in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu hüllen!

Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1; AlVG 1977 §38; AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz
Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder
Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines
Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die
Maßnahme durchzuführen hat (mit der Konsequenz des Entfalls von
Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe), und sodann die - nach
erfolgreicher Durchführung der Maßnahme - erforderliche weitere
Arbeitsvermittlung dieser Einrichtung zu überlassen (mit
ausführlicher Begründung).
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/08/0273 E 21. April 2004
Dokumentnummer
JWR/2002080262/20040421X12



Ich denke also, daß man sich über 3 Schienen wehren kann gegen die weiterhin rechtlich fragwürdigen "gemeinnützigen" Arbeitskräfteüberlasser zu denen einen das AMS schickt:

• Die generelle Frage nach dem VwGH Erkentniss, ist das ein Kurs, oder ein Job oder was? Gerade wenn vorher eine Maßnahme von ein paar Wochen gemacht wird ist das "Jobverhältnis" dann eigenartig in diesem Sinne.

• Die Frage nach der Einrichtung: Entspricht die Bude (hier Trendwerk) wie oben im Gesetz beschrieben, den "geregelten Qualitätsstandards" nach "Richtlinien des Verwaltungsrates (vom AMS)"? Wurdet ihr darüber informiert, ob Trendwerk diesen Kriterien entspricht, könnt ihr das wissen, habt ihr Infos dazu bekommen? (Ich persönlich konnte Trendwerk am AMS schon mal abwehren, da ich der Beraterin genau das sagte, "ich kenne die Richtlinien vom Verwaltungsrat nicht, und weiß daher auch nicht ob Trendwerk legal ist, und werde daher nicht hingehen!" – das heit aber nicht daß das richtig ist, es kann auch sein, daß meine Beraterin halt keine Ahnung hatte.)

• Die "Arbeitsverträge"; werdet ihr informiert, werdet ihr unter Druck gesetzt diese direkt zu unterschreiben, konntet ihs sie prüfen, entsprechen sie den Anforderungen und sind legal (Arbeitszeiten, Jobdescription, Entlohnung nach KV, etc. etc.)?? Alles Sachen die man gefahrlos überprüfen kann, und nicht vor Ort unterschreiben muß!


Ach ja, und wenn ihr vorher zu Trendwerk zu einem "Kurs" geschickt werdet, dann solltet ihr diesen Kurs einfach nicht machen, da die Kursvergabe am AMS sowieso rechtlich nciht haltbar ist. Also einfach zum "Kurs" bei trendwerk nciht hingehen, dann drücken sie euch eahrscheinlich auch kein "Arbeitsverhälltnis" drauf.

Wie man Kurse generell umgeht ist eine eigene Sache, aber in jahrelanger Arbeitslosigkeit habe ich keinen Einzigen gemacht!
Arbeiter von Wien
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