Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Bitte beachten, dass die Rechtslage stark Bundesländerabhängig ist.

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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon Rotkäppchensekt am 26.07.2010, 05:43

wenn das alles so kommt dann ist das keine Hilfe für Arme

fast nur Pflichten für die Betroffenen und kaum Rechte
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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon Libertin am 28.07.2010, 01:23

Hatte bisher das Sozialamt das Recht, bei der Bundespolizeidirektion anzufragen, ob ein Kfz auf eine antragsstellende Person zugelassen ist?
Und über welche Daten verfügt das Finanzamt? Weiß es über die Anzahl und die Höhe der Guthaben der Sparbücher und Bankkonten eines Antragsstellers Bescheid?
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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon Gelika am 28.07.2010, 07:41

ad Frage 1: Kann ich nicht mit 100%iger Sicherheit beantworten. Aber ich nehme mal an, dass das Sozialamt das auch nachprüfen kann bzw. wird. Ich kenne einige Leute, die deren Autos auf Freunde und Bekannte angemeldet haben, da dieser Sachverhalt eben nachgeprüft wird.

ad Frage 2: Das Finanzamt verfügt über Informationen, alles was mit Steuer zu tun hat, über die Arbeitgeber bei denen du gearbeitet hast, was du dort verdient hast usw. Über Anzahl, Höhe, Guthaben auf Sparkonten etc. weiß das FA soweit ich informiert bin nicht bescheid bzw. Da müsste sich das Sozialamt schon mit der jeweiligen Bank in Verbindung setzten oder ev. mit der Schuldnerberatung oder mit dem AMS (bei einigen AMS-Maßnahmen wird man ja sozusagen dazu gedrängt seine Finanziellen Angelegenheiten offenzulegen, z.B. Trendwerk ist so ein Fall, die haben sogar eine hausinterne!! Schuldnerberatung!!)

Wenn du z.B. einen Kredit auf ein Haus hast oder Auto laufen hast, dann gehört das Haus, Auto oder was auch immer ja eigentlich der Bank und nicht dir, und das Sozialamt schaut durch die Finger. So gesehen gibt es einige Sozialhilfebezieher, die mehrere Häuser, Autos etc. besitzen und trotzdem Sozialhilfe in voller Höhe beziehen!!

lg
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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon Rotkäppchensekt am 28.07.2010, 10:42

Hatte bisher das Sozialamt das Recht, bei der Bundespolizeidirektion anzufragen, ob ein Kfz auf eine antragsstellende Person zugelassen ist?


Beim Antrag mußt du ihnen schriftlich erlauben das sie das bei der Polizei prüfen dürfen

Autobesitz ist bei der Mindestsicherung nicht erlaubt nur ein Barvermögen von höchstens 3700
Ich haben nachgefragt ob man ein Auto besitzen darf das weniger wert ist als die 3700 aber das erlauben sie nicht
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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon Gelika am 06.08.2010, 09:23

Weiß es über die Anzahl und die Höhe der Guthaben der Sparbücher und Bankkonten eines Antragsstellers Bescheid?


Wenn du nicht selbst Angaben über Sparbuch & CO machst bzw. z.B. bei einer Schuldnerberatung etc. gemacht hast, kann das Sozialamt bzw. AMS nicht nachprüfen wieviel Vermögen du auf der Bank liegen hast.

In Österreich gilt immer noch das Bankgeheimnis!!
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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon Rotkäppchensekt am 06.08.2010, 14:00

Interessant ist der Passus "angemessener Hausrat"

was ist angemessen und darf die goldene Uhr vom Großvater behalten werden oder der in Leder gebundene Brockhaus? Müssen der Kristalluster oder die schönen Teppiche aus der Wohnung weil einem mit Mindestsicherung das nicht zusteht? Die von Hand geschnitzte Madonna? Die Briefmarkensammlung? Die private Bibliothek?

Darf jemand ein Hobby betreiben, dabei etwas sammeln oder muß das aufgegeben bzw. verwertet werden? Dann kann man noch fragen wer bezahlt das wenn private Gegenstände geschätzt werden müssen.

In der Regel wird man solche Gegenstände nicht angeben aber wenn es olche Bestimmungen schon gibt dann sollte man darüber Bescheid wissen
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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon Holzmeister am 18.08.2010, 08:34

Wehsely: Details zur Mindestsicherung von Landesregierung beschlossen

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100817_OTS0106/wehsely-details-zur-mindestsicherung-von-landesregierung-beschlossen

Anscheinend bin ich zu blöd, dass mit dem Wohnkostenanteil zu kapieren. Soll das jetzt heißen, der Mietenselbstbehalt ist auf € 186,- (bisher € 100 bei der Dauerleistung) erhöht worden oder was? Das wäre eine Schlechterstellung. Und wie ist das mit der Gebührenbefreiung? Ist man trotz dieser e-card automatisch von der Rezeptgebühr befreit oder darf man sich jetzt mit der GKK um eine Befreiung streiten?

Jedenfalls bleibt es beim 13. & 14. :D
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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon Rotkäppchensekt am 18.08.2010, 09:22

13. und 14. gibt es aber nicht jedenfalls nicht in Wien
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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon Gelika am 18.08.2010, 09:32

Dauerleistung in Wien 14 Mal im Monat
Wien hat bisher als einziges Bundesland eine "Ersatzpension" für Menschen, die kein oder ein zu geringes Einkommen hatten und das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben bzw. auf Dauer arbeitsunfähig sind, angeboten. "Wien bleibt dabei, die Dauerleistung auch in Zukunft 14 Mal jährlich auszubezahlen. Ginge es nach den Grünen, gäbe es keine Mindestsicherung", so Wehsely weiter.

Scheinbar gibt es die Mindestsicherung in Wien doch 14 Mal!!

Hier der Link bzw. der gesamte Text:
http://www.wien.spoe.at/soziales/landes ... tsicherung

Landesregierung beschließt Details zur Mindestsicherung
Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich an der Mindestpension: Sie beträgt abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge derzeit 744 Euro netto monatlich für Einzelpersonen und 1.116 Euro für Paare. Die 744 Euro setzen sich aus einem Grundbetrag von 558 Euro (75 Prozent von 744 Euro) und einem Wohnkostenanteil von 186 Euro (25 Prozent) zusammen. "Während in anderen Bundesländern – etwa in Oberösterreich – noch über dies und das verhandelt wird, stehen in Wien alle Details fest und wurden bereits beschlossen", so Gesundheits- und Sozialstadträtin Sonja Wehsely nach dem Beschluss in der Wiener Landesregierung – gegen die Stimmen der Grünen und der FPÖ.

Dauerleistung in Wien 14 Mal im Monat
Wien hat bisher als einziges Bundesland eine "Ersatzpension" für Menschen, die kein oder ein zu geringes Einkommen hatten und das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben bzw. auf Dauer arbeitsunfähig sind, angeboten. "Wien bleibt dabei, die Dauerleistung auch in Zukunft 14 Mal jährlich auszubezahlen. Ginge es nach den Grünen, gäbe es keine Mindestsicherung", so Wehsely weiter.

Wien: Jedes Kind gleich viel wert
Zur Mindestsicherung kommen pro Kind weitere 134 Euro (18 Prozent von 744 Euro) dazu. Während in anderen Bundesländern ab dem vierten Kind 15 statt 18 Prozent von 744 Euro zusätzlich ausgezahlt werden, gibt es in Wien keine Einschleifregelung.

E-Card für alle WienerInnen
"Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung bietet darüber hinaus die E-Card für alle und damit die Einbeziehung nicht krankenversicherter LeistungsbezieherInnen in die gesetzliche Krankenversicherung. Das ist ein Meilenstein in der Sozialpolitik", unterstrich Wehsely.

Die beste soziale Absicherung ist ein Job, von dem man leben kann
In Wien (Floridsdorf, Donaustadt) läuft das Pilotprojekt "Step2Job" für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Arbeitsfähige SozialhilfebezieherInnen werden dabei unterstützt, wieder am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das Pilotprojekt wird mit 1. September auf ganz Wien ausgerollt. "Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung wird die Sozial- mit der Arbeitsmarktpolitik verknüpfen. Weil ein Job, von dem man leben kann, die beste soziale Absicherung bietet", stellte Wehsely klar.

Mindestsicherung an Arbeitsbereitschaft geknüpft
Der Bezug der Mindestsicherung ist an die Arbeitsbereitschaft geknüpft, bei Arbeitsverweigerung gibt es Leistungskürzungen und im Extremfall entfällt der Leistungsanspruch bis zu einem Sockelbetrag von 25 Prozent (Wohnkostenanteil). Ausnahmen gibt es nur bei Personen, die Kinder bis zum 3. Lebensjahr betreuen, pflegebedürftige Angehörige haben oder bei Sterbebegleitung sowie bei Arbeitsunfähigen und MindestsicherungsbezieherInnen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben. Ebenfalls von der Arbeitssuche befreit sind SchülerInnen.
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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon Gelika am 18.08.2010, 09:37

Oder gilt das 14 Mal jährlich jetzt nur für Pensionisten??
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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon antonov am 18.08.2010, 10:56

eine dauerleistung oder sozialhilfe wie es bis dahin hieß(denk ich mir mal) wird es nur für menschen geben die nicht dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen

die mindestsicherung erhält man ja nur wenn man dem arbeitsmarkt zur verfügung steht oder sich diversen lustigen massnahmen unterzieht, so wie ich das mir zusammenreimen darf

nichts genaues weiß man nicht, aber vielleicht sind wir ja bald schlauer

die frau wehsely hatte ja auch schon im märz groß rumposaunt von wegen mindestsicherung bla bla

alle bisherigen sozialhilfeempfänger werden dann demnächst einer arbeitserprobung zugeführt um festzustellen in wie weit man sie am nicht vorhandenen arbeitsmarkt irgendwie verwursten ähm integrieren kann, wahrscheinlich am dritten oder vierten arbeitsmarkt, dort dürfen sie dann topplappen klöppeln oder andere lustige sachen machen
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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon Holzmeister am 18.08.2010, 11:20

Rotkäppchensekt hat geschrieben:13. und 14. gibt es aber nicht jedenfalls nicht in Wien


"warum glauben manche Leute immer alles besser zu wissen :gift: " (Zitat von Dir)

:lol: :lol: :lol:
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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon Holzmeister am 18.08.2010, 11:33

antonov hat geschrieben:eine dauerleistung oder sozialhilfe wie es bis dahin hieß(denk ich mir mal) wird es nur für menschen geben die nicht dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen


Meines Wissens hieß oder heißt es Dauerleistung, wenn man mindestens 6 Monate nicht in der Lage war, eine Beschäftigung aufzunehmen, sei es aus gesundheitlichen oder anderen Gründen.

die mindestsicherung erhält man ja nur wenn man dem arbeitsmarkt zur verfügung steht oder sich diversen lustigen massnahmen unterzieht, so wie ich das mir zusammenreimen darf


Ich habe das so verstanden, das es jetzt für alle die bis jetzt Sozialhilfe bezogen haben die Mindestsicherung gibt. Wenn keine Gründe dagegen sprechen, muss die Arbeitswilligkeit nachgewiesen werden. Das war bis jetzt auch so (Meldekarte vom AMS, WAFF und ähnliches). Aber anscheinend haben sie vor, das jetzt restriktiver zu handhaben.

Aber so wie es aussieht, zahlen sie einen erheblich kleineren Mietbeitrag, dafür kriegt man eine e-card :?
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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon Holzmeister am 18.08.2010, 11:35

Gelika hat geschrieben:Oder gilt das 14 Mal jährlich jetzt nur für Pensionisten??


Für Dauerleistungsbezieher, wenn ich das richtig verstanden habe. War bisher auch so.
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Re: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Neuer Beitragvon Gelika am 18.08.2010, 13:26

Das AMS weist nun auch schon auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung hin, hier der Link zur HP:
http://www.ams.at/sfa/23587.html
Gelika
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